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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 42/18 (BFH) |
§§: | EStG § 4 e Abs. 3 Satz 3, EStG § 6 a, EStG § 5 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Pensionsrückstellung, Auflösung, Bilanz, Betriebsausgabe, Teilwert |
Rechtsfrage: | Ist bei der Auflösung einer Pensionsrückstellung i.S. des § 4 e Abs. 3 Satz 3 EStG auf den Bilanzansatz des vorangegangenen Wirtschaftsjahres abzustellen? - Ist der steuerlichen Teilwertermittlung gemäß § 6 a EStG für mehrere Pensionszusagen gegenüber einem Berechtigten ein einheitliches Finanzierungsendalter zugrunde zu legen, obwohl die Zusagen unterschiedliche vertragliche Pensionsalter vorsehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 07.11.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2332/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 06 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.11.2019 |
Erledigungs-Az: | XI R 42/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 03 41 |