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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 18/19 (BFH) |
§§: | EStG § 33, EStG § 3 Nr. 11, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Krankheitskosten, Sozialhilfe, Versorgungsleistung, Außergewöhnliche Belastung, Zumutbare Belastung, Gleichbehandlung, Öffentlicher Dienst |
Rechtsfrage: | Benachteiligt die Beschränkung der Absetzung "beihilfefähiger" Aufwendungen bei Krankheit, die nicht durch das sozialhilferechtliche Versorgungsniveau abgedeckt sind, auf den Betrag, der die zumutbare Belastung (§ 33 Abs. 1 EStG) übersteigt, die übrigen Steuerpflichtigen gegenüber öffentlichen Dienstnehmern in verfassungswidriger Weise? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 05.02.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1153/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 01 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.09.2021 |
Erledigungs-Az: | VI R 18/19 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 17 78 |