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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 48/14 |
§§: | AO § 129 |
Schlagwörter | Änderung, Berichtigung, offenbare Unrichtigkeit, Einlagekonto |
Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 25.02.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 840/12 K, F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 1155 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 18 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.12.2014 |
Erledigungs-Az: | I B 48/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 05 30 |