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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 134/98
§§: AO 1977 § 227, FGO § 44, FGO § 102
Schlagwörter Erlaß, Billigkeit, Ermessen, Vorverfahren
Rechtsfrage: 1. Kein Erlaß aus persönlichen Billigkeitsgründen, wenn wegen der zu beachtenden Pfändungsfreigrenzen die Einziehung der Steueransprüche ausgeschlossen ist? - 2. Erlaß von Säumniszuschlägen durch das FG ohne entsprechendes außergerichtliches Vorverfahren (weil Gegenstand der Beschwerdeentscheidung und der Anfechtungsklage lediglich der Erlaß der den Säumniszuschlägen zugrundeliegenden Steuern war)? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 20.03.1997
Vorinstanz/AZ: 10 K 7339/94 AO
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.09.2001
Erledigungs-Az: X R 134/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 04 81