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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 40/10 (BFH)
§§: EStG § 17 Abs. 2, EStG § 3 c Abs. 2
Schlagwörter Halbeinkünfteverfahren, Halbabzugsverbot, Wesentliche Beteiligung
Rechtsfrage: Halbabzugsverbot nach § 3 c Abs. 2 Satz 1 EStG: Wurde auf den vom Kläger im Jahr 2002 erlittenen Veräußerungsverlust nach § 17 EStG zu Recht das Halbeinkünfteverfahren angewandt, so dass der Verlust steuerlich nur zur Hälfte zu berücksichtigen ist? Anwendung der BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 14.7 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010 S. 399) auch auf die Fälle, in denen sich nur veräußerungsbedingte Einnahmen in Höhe eines Betrages (10225 EUR) ergeben, der die ursprünglichen Anschaffungskosten der Beteiligung (78479 EUR) nicht übersteigt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.07.2010
Vorinstanz/AZ: 2 K 1052/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 29 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.04.2011
Erledigungs-Az: IX R 40/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 24 29