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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 14/00 |
§§: | FGO § 53, VwZG § 5, AO 1977 § 181 Abs 5 S 2, AO 1977 § 126 Abs 1 Nr 2 |
Schlagwörter | Zustellung, Empfangsbekenntnis, Verjährung, Heilung, Hinweispflicht, Feststellungsbescheid, Festsetzungsfrist, Ablaufhemmung |
Rechtsfrage: | 1. Zeitpunkt der Zustellung des FG-Urteils als Beginn der Revisionsfrist: Maßgeblichkeit des Eingangsstempels des Bevollmächtigten auf dem Empfangsbekenntnis oder des späteren Zeitpunkts, zu dem der Bevollmächtigte aus dem Urlaub zurückgekehrt ist und das Empfangsbekenntnis tatsächlich erhalten und unterschrieben hat? - 2. Kann der in einem - nach Ablauf der regulären Festsetzungsfrist ergangenen - Feststellungsbescheid fehlende Hinweis darauf, dass der Einkommensteuerbescheid eines von der Feststellung betroffenen Gemeinschafters noch nicht verjährt ist, noch in der Einspruchsentscheidung nachgeholt werden? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 14.02.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1230/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 59 76 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.10.2000 |
Erledigungs-Az: | VIII R 14/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 05 78 |