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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 62/13 (BFH)
§§: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2 Satz 1
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Schlichtungsverfahren, Zwangsläufigkeit
Rechtsfrage: Steht dem Abzug von Kosten für ein Schlichtungsverfahren als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG eine fehlende Zwangsläufigkeit der Kosten entgegen, weil es sich bei dem Schlichtungsverfahren um ein freiwilliges Verfahren ohne verbindliche Entscheidung handelt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 08.08.2013
Vorinstanz/AZ: 11 K 3540/12 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 01 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.01.2016
Erledigungs-Az: VI R 62/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 18 82