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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1143/04 (BVerfG)
§§: EStG 1997 § 32 Abs. 6 Satz 6, EStG 1997 § 32 Abs. 7, FGO § 100 Abs. 1 Satz 4
Schlagwörter Ehe, Ehegatte, Einkommensteuer, Familie, Kind, Kinderfreibetrag, Haushaltsfreibetrag, Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft, Stiefkind, Lebenspartnerschaft, Fortsetzungsfeststellungsklage
Rechtsfrage: Kinderfreibetrag/Haushaltsfreibetrag für ein Kind der Partnerin einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft - berechtigtes Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 20.04.2004
Vorinstanz/AZ: VIII R 88/00
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2004 S. 1103
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 30 31
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 12.01.2006
Erledigungs-Az: 2 BvR 1143/04
Erledigungs-Vermerk: in Anhängigkeitsliste 21.8.2004 ursprünglich 1 BvR 1143/04 mitgeteilt - Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen