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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 5/02 |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Heilkur, Kur, Totes Meer, außergewöhnliche Belastung, Nachweis |
Rechtsfrage: | Kann die Notwendigkeit eines Kuraufenthalts am Toten Meer zur Linderung einer Neurodermitis durch ein nachträglich erstelltes amtsärztliches Attest nachgewiesen werden? Kann das FG aus eigener medizinischer Sachkunde entscheiden, dass über die Notwendigkeit der Heilkur keine Zweifel bestehen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 13.12.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 217/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 57 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.07.2003 |
Erledigungs-Az: | III R 5/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 49 53 |