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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 59/97
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Zinsen, Schuldzinsen, Rückzahlung, Einlage, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Gesellschafter-Geschäftsführer
Rechtsfrage: Sind die Zinsen , die ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH neben der Rückzahlung einer verdeckten Gewinnausschüttung an die GmbH zu leisten hatte, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen oder als Einlage in die GmbH zu behandeln? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 10.07.1997
Vorinstanz/AZ: 15 K 5063/94 E
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.05.1999
Erledigungs-Az: VIII R 59/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 17 02