Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 38/09 (BFH)
§§: AO § 174 Abs. 3, EStG § 7 g Abs. 7
Schlagwörter Änderung, Widerstreitende Steuerfestsetzung, Ansparrücklage, Existenzgründer
Rechtsfrage: Kann ein Steuerbescheid, in dem die Auflösung einer Ansparrücklage wegen Existenzgründereigenschaft nach § 7 g Abs. 7 EStG irrtümlich unterblieben ist, nach § 174 Abs. 3 AO geändert werden, wenn das Finanzamt zunächst vom Vorliegen der Existenzgründereigenschaft ausging und sich erst später herausstellt, dass die Rücklage wegen fehlender Existenzgründereigenschaft und unterbliebener Investition bereits nach zwei Jahren hätte aufgelöst werden müssen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 10.06.2009
Vorinstanz/AZ: 13 K 624/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 31 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.09.2011
Erledigungs-Az: VIII R 38/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 34 13