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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 49/08 (BFH) | 
| §§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, LStR R 38 Abs. 3 | 
| Schlagwörter | Fahrtkosten, Wohnung, Wechselnde Einsatzstellen, Entfernungspauschale, Dienstreise | 
| Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten mit einer Entfernung von weniger als 30 km nur in Höhe der Entfernungspauschale oder nach Dienstreisegrundsätzen als Werbungskosten abziehbar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 28.08.2008 | 
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 279/06 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 08 39 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 18.03.2009 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 49/08 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 15 70 | 
