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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 3/13 (BFH) |
§§: | EStG § 64 Abs. 2 Satz 3, BGB § 242 |
Schlagwörter | Berechtigter, Gericht, Treu und Glauben, Kindergeld |
Rechtsfrage: | Ist es der Familienkasse nach dem Grundsatz von Treu und Glauben verwehrt, sich auf die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Beschlusses des Familiengerichts, wonach das Kind zum Berechtigten bestimmt wurde, zu berufen, wenn sie es unterlassen hat, die Beteiligten über die festgestellte Unrichtigkeit innerhalb der Rechtsmittelfrist zu informieren? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 19.07.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2092/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 635 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 09 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.08.2013 |
Erledigungs-Az: | III R 3/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 00 10 |