Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 4/12 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 1, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 4, HGB § 249, AO § 162, EG Art. 81
Schlagwörter Abzugsverbot, Rückstellung, Bußgeld, Abschöpfung, Schätzung
Rechtsfrage: Enthält § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 1 EStG ein generelles Rückstellungsverbot, auch soweit eine nach EU-Kartellrecht durch die Kommission verhängte Geldbuße einen Abschöpfungsanteil enthält? Ist davon auszugehen, dass eine solche Geldbuße grundsätzlich (jedenfalls auch) der Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils dient? Nach welchen Kriterien ist der zur Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils dienende Anteil der Geldbuße ggf. zu schätzen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 18.11.2011
Vorinstanz/AZ: 14 K 1535/09 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 08 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.11.2013
Erledigungs-Az: IV R 4/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 04 60