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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 33/16 (BFH) |
§§: | UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 14 c Abs. 2 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Anzahlung, Schuldner |
Rechtsfrage: | Besteht ein Recht auf Vorsteuerabzug aus einer Anzahlungsrechnung, wenn die noch zu erbringende Leistung im Zeitpunkt der Anzahlung aus der objektiven Sicht des Zahlenden nicht unsicher ist, auch wenn die Voraussetzungen i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 UStG nicht vorliegen, da der leistende Unternehmer die Steuer nach § 14 c Abs. 2 UStG schuldet? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 17.11.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 2223/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 20 00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.03.2017 |
Erledigungs-Az: | V R 33/16 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren V R 33/16 ruht gemäß Beschluss vom 16.3.2017 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Kollroß Rs C-660/16 und Wirtl Rs C-661/16. - Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung / Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 16.3.2017) - Hinweis: Das Verfahren hat nach Fortführung / Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen erhalten (V R 6/19). |