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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 41/98 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 6, HGB § 255 Abs. 2 Satz 1 |
Schlagwörter | Vorkosten, Anschaffungsnaher Aufwand, Herstellungskosten, Erhaltungsaufwand |
Rechtsfrage: | Sind auf den privat genutzten Grundstücksteil entfallende Modernisierungsaufwendungen als sofort abziehbare Vorkosten zu berücksichtigen oder liegt anschaffungsnaher Aufwand vor? Ist bei unterschiedlich genutzten Gebäudeteilen für die sog. Aufgriffsgrenze von 20 v.H. sowie für die Frage einer wesentlichen Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB einheitlich auf die Gesamtbaumaßnahme abzustellen oder eine Aufteilung der Aufwendungen in Herstellungskosten (betrieblich genutzter Teil) und Erhaltungsaufwand (privat genutzter Teil) geboten? -Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 18.12.1997 |
Vorinstanz/AZ: | IV 368/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.01.2003 |
Erledigungs-Az: | X R 41/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 24 00 |