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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 28/98 |
§§: | ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 12 Abs. 2, BewG § 9 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Erwerb von Todes wegen, Vermächtnis, Geld, Grund und Boden, Abfindung |
Rechtsfrage: | Bewertung eines Verschaffungsvermächtnisses: Ist Vermächtnisgegenstand ein bestimmter Geldbetrag oder eine Wohnung zu einem bestimmten Verkehrswert eines zum Nachlaß gehörenden Mehrfamilienhauses und Bewertung des Vermächtnisgegenstandes mit dem gemeinen Wert oder dem erhöhten anteiligen Einheitswert des Grundstücks?- Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 18.12.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 4526/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.12.2000 |
Erledigungs-Az: | II R 28/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 64 29 |