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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 34/19 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 6, EStG § 31, EStG § 34 c, EStG § 22 Nr. 4 Satz 4
Schlagwörter Kindergeld, Kinderfreibetrag, Anrechnung, Europäische Union, Parlament, Doppelbesteuerung, EG, EU
Rechtsfrage: Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetrag bei Europaabgeordneten: Hat das FA bei der Günstigerprüfung die tarifliche Einkommensteuer mit und ohne Kinderfreibetrag gegenüber zu stellen oder ist es berechtigt das Ergebnis nach Steueranrechnung i.S. von § 34 c EStG zu vergleichen? Welchen Einfluss hat eine etwaige Doppelbesteuerung von Europaabgeordneten auf das Ergebnis, da nach dem Abgeordnetenstatut eine Doppelbesteuerung von Europaabgeordneten mit EU-Steuer und nationaler Steuer zu vermeiden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 17.04.2019
Vorinstanz/AZ: 15 K 1127/18 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 16 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.04.2021
Erledigungs-Az: III R 34/19
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 15 43