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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 1/03
§§: GewStG § 9 Nr. 2 a, GewStG § 8 Nr. 10, GewStG § 2 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Gewerbeertrag, Organschaft, Beteiligung, Kürzung, Hinzurechnung
Rechtsfrage: Ermittlung des Gewerbeertrags des Organträgers: Kann eine AG nach § 9 Nr. 2 a GewStG ihren Gewerbeertrag wegen bestehender Organschaft um Gewinne aus Anteilen einer Organgesellschaft kürzen, die diese von einer Tochtergesellschaft bezogen hat? Ist dem Gewerbeertrag des Organträgers eine ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an der Enkelgesellschaft hinzuzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 30.10.2002
Vorinstanz/AZ: 4 K 5914/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 27 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.02.2004
Erledigungs-Az: I R 1/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG