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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 10/17 (BFH) |
§§: | EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, GewStG § 3 Nr. 20 Buchst. d |
Schlagwörter | Freiberufliche Einkünfte, Erzieherin, Eigenverantwortliche Leistung, Steuerbefreiung |
Rechtsfrage: | Ist eine Diplomsozialarbeiterin, die Erwachsenen mit einer psychischen Erkrankung, körperlichen oder geistigen Behinderung oder chronischen Suchterkrankung Unterstützung bei einer selbstbestimmten Lebensführung anbietet und sich dabei der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient, erzieherisch i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG tätig? - Greift im Falle der Gewerbesteuerpflicht die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 01.06.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 243/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 19 73 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.09.2020 |
Erledigungs-Az: | VIII R 10/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 02 83 |