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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 17/99
§§: HGB § 246 Abs. 1, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 5 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 6
Schlagwörter Sanierung, Passivierung, Bürgschaft, Rückzahlungsverpflichtung
Rechtsfrage: Es besteht Streit über die steuerliche Behandlung der von der Klin. (einer Personengesellschaft) als Kommanditistin einer KG zugunsten dieser KG eingegangenen und erfüllten Bürgschaftsverpflichtungen sowie über die Ablösung der Darlehensverpflichtungen der KG durch die Klin. Die Klin. hatte im Rahmen der Veräußerung ihres Kommanditanteils zum Erinnerungswert von 1 DM die Erfüllung obiger Verpflichtungen entnommen und mit dem Erwerb des Anteils eine Rückführungsvereinbarung getroffen. - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 17.09.1998
Vorinstanz/AZ: IV 390/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.1999
Erledigungs-Az: IV R 17/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen