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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 20/01
§§: EStG § 10 e Abs. 6, HGB § 255 Abs. 2
Schlagwörter Vorkosten, Anschaffungsnaher Aufwand, Herstellungskosten, Renovierung, Wesentliche Verbesserung
Rechtsfrage: Aufwendungen für die Renovierung und den Umbau eines Zweifamilienhauses in ein - selbstgenutztes - Einfamilienhaus in Höhe von rd. 24 v.H. der Gebäudeanschaffungskosten als sofort abziehbare Vorkosten oder anschaffungsnaher Herstellungsaufwand (wesentliche Verbesserung)? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.05.2000
Vorinstanz/AZ: 15 K 192/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 80 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.01.2003
Erledigungs-Az: X R 20/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 24 04