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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-293/11 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 306 bis 310
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Griechenland, Reisebüro
Rechtsfrage: Hat die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 306 bis 310 der RL 2006/112/EG verstoßen, dass sie die Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros in Fällen angewandt hat, in denen die Reisedienstleistungen an eine andere Person als den Reisenden verkauft wurden?
Vorinstanz: Kommission ./. Griechenland
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 232 S. 21
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 26.09.2013
Erledigungs-Az: Rs C-293/11