Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-291/11 (EuGH)
§§: KN Kap. 30 Anm. 1 Buchst. g, KN Kap. 35 Anm. 1 Buchst. b
Schlagwörter EG, EU, Tarifierung, Blutalbumin
Rechtsfrage: Ist Anmerkung (Anm.) 1 Buchst. g zu Kap. 30 des Harmonisierten Systems (HS) i.V.m. Anm. 1 Buchst. b zu Kap. 35 HS dahin auszulegen, dass Blutalbumin, das selbst keine therapeutische oder prophylaktische Wirkung hat, aber für die Zubereitung von Erzeugnissen mit therapeutischer oder prophylaktischer Wirkung hergestellt worden, für diese Zubereitung unverzichtbar und nach seiner Beschaffenheit auf diesen Verwendungszweck beschränkt ist, i.S. der Anm. zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet worden ist?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 252 S. 18
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 12.07.2012
Erledigungs-Az: Rs C-291/11