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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 77/96 |
§§: | EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1 |
Schlagwörter | Rückstellung, Vertrag, Grundstück, Bilanzstichtag |
Rechtsfrage: | Durfte eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten wegen drohender Vertragsauflösung eines in 1990 vollzogenen Grundstückskaufvertrags, den die Vertragsparteien in 1992 rückabgewickelt haben, dergestalt gebildet werden, daß der aus dem Grundstückskaufvertrag in 1990 realisierte Gewinn in voller Höhe neutralisiert worden ist? Können rechtsgestaltende Vorgänge wertaufhellende Umstände sein? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 04.09.1996 |
Vorinstanz/AZ: | II 97/95 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1997 S. 265 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.03.2000 |
Erledigungs-Az: | VIII R 77/96 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 08 74 |