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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 62/10 (BFH)
§§: GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 20, EStG § 32 Abs. 6, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b
Schlagwörter Kindergeld, Verfassung, Altersgrenze, Kinderfreibetrag
Rechtsfrage: Verfassungswidrigkeit der Absenkung der Altersgrenze in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG von 27 Jahre auf 25 Jahre? Wird der Kinderfreibetrag in § 32 Abs. 6 EStG den verfassungsrechtlichen Vorgaben zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums von Kindern nicht mehr gerecht? - Das Verfahren ist durch Beschluss vom 4.4.2011 III R 24/10 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 2875/10 ausgesetzt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 29.03.2010
Vorinstanz/AZ: 3 K 1763/09
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2011 S. 720
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 27 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.04.2014
Erledigungs-Az: V R 62/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 19 04