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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 10/13 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 2 a, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 6 Abs. 1, HGB § 255 Abs. 1
Schlagwörter Personengesellschaft, Gesellschafterwechsel, Grunderwerbsteuer, Nachträgliche Anschaffungskosten, Betriebsausgabe
Rechtsfrage: Stellt die durch eine qualifizierte Veränderung im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft gemäß § 1 Abs. 2 a GrEStG ausgelöste Grunderwerbsteuer eine sofort abzugsfähige Betriebsausgabe dar, oder liegen insoweit aktivierungspflichtige nachträgliche Anschaffungskosten des Grundbesitzes der Personengesellschaft vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 14.02.2013
Vorinstanz/AZ: 2 K 2838/10 G, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 12 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.04.2015
Erledigungs-Az: IV R 10/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache