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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 3/13 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 1, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Zuschuss, Herstellungskosten, Rechnungsabgrenzung, Wirtschaftliches Eigentum
Rechtsfrage: Sind Werkzeugkostenzuschüsse, die ein Teilezulieferer von seinen Abnehmern für die Herstellung der zur Vertragserfüllung benötigten kundenspezifischen Werkzeuge erhalten hat, soweit sie die Herstellungskosten der Werkzeuge übersteigen, sofort als Ertrag zu erfassen, oder sind sie über die Nutzungsdauer der bezuschussten Werkzeuge passiv abzugrenzen? Ist das wirtschaftliche Eigentum an den bezuschussten Werkzeugen bei dem Zulieferer verblieben, oder ist es auf den Abnehmer übergegangen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.08.2012
Vorinstanz/AZ: 10 K 2697/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 21 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.05.2015
Erledigungs-Az: IV R 3/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 22 70