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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 24/08 (BFH)
§§: EStG § 8 Abs. 2, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, BewG § 11, FGO § 76
Schlagwörter Aktie, Rückübertragung, Vermögensebene, Negative Einnahme, Gemeiner Wert, Treu und Glauben
Rechtsfrage: Liegen negative Einnahmen vor, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund seines Dienstverhältnisses verbilligt erworbene Gesellschaftsanteile zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Verkaufspreis wegen Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zurücküberträgt, und nach welchen Grundsätzen ist deren Höhe ggf. zu ermitteln? - Ist die Berücksichtigung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ausgeschlossen, weil der Sachbezug nicht versteuert wurde und verfahrensrechtliche Änderungsmöglichkeiten nicht gegeben sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 20.03.2008
Vorinstanz/AZ: 16 K 4752/05 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 1194
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 30 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.09.2009
Erledigungs-Az: VI R 24/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 36 70