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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 11/04 |
§§: | FGO § 56, FGO § 120 Abs. 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a |
Schlagwörter | Wiedereinsetzung, Rentenversicherung, Darlehen, Kreditvermittlung, Werbungskosten |
Rechtsfrage: | 1. Wiedereinsetzung für -rechtzeitig abgesandte, beim BFH aber nicht eingegangene- Revisionsbegründung? - 2. Sind die beim Abschluss einer sofort beginnenden Rentenversicherung gegen fremdfinanzierte Einmalzahlung angefallenen Kreditvermittlungsgebühren nur in Höhe von 2 v.H. des Darlehensbetrages oder in voller Höhe als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 16.10.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2634/99 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 19 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.02.2005 |
Erledigungs-Az: | X R 11/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 26 28 |