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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 10/15 (BFH) |
§§: | BewG § 138 Abs. 4, BewG § 146 Abs. 3, BewG § 147 Abs. 1 |
Schlagwörter | Grundbesitzwert, Gesonderte Feststellung, Grunderwerbsteuer, Gutachten, Gemeiner Wert |
Rechtsfrage: | Gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke der Grunderwerbsteuer durch Anteilsvereinigung für ein bebautes Grundstück. Wurde durch Gutachten ein niedriger gemeiner Wert nachgewiesen? Dürfen nachträgliche bessere Erkenntnisse (Baumängel) in einem Gutachten den Wert des bebauten Grundstücks zum Bewertungsstichtag mindern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 10.12.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 332/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 11 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.03.2017 |
Erledigungs-Az: | II R 10/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 13 99 |