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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-284/09 (EuGH)
§§: EG Art. 56, Richtlinie 90/435/EWG, EWR-Abkommen Art. 40
Schlagwörter EG, EU, Dividenden, Gewinnausschüttung, Tochtergesellschaft, Quellensteuerabzug, unbeschränkt steuerpflichtige Muttergesellschaft, beschränkt steuerpflichtige Muttergesellschaft
Rechtsfrage: Hat die BRD dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 56 EG, für den Fall, dass die in der RL 90/435/EWG vorgesehene Mindestbeteiligung der Muttergesellschaft am Kapital der Tochtergesellschaft nicht erreicht ist, und - soweit Island und Norwegen betroffen sind - aus Art. 40 EWR-Abkommen verstoßen, dass sie Dividenden, die an eine Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder dem Europäischen Wirtschaftsraum ausgeschüttet werden, wirtschaftlich einer höheren Besteuerung unterwirft, als Dividenden, die an eine Gesellschaft mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschüttet werden?
Vorinstanz: Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2009 Nr. C 256 S. 8
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 20.10.2011
Erledigungs-Az: Rs C-284/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 34 05