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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 44/14 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 1, HGB § 249
Schlagwörter Personengesellschaft, Steuerberatung, Rückstellung, Aktivierung, Sonderbilanz
Rechtsfrage: Hat ein Steuerberater, der mit der Erstellung des Jahresabschlusses einer GmbH beauftragt ist, an der er sich mittelbar über eine GbR atypisch still beteiligt hat, korrespondierend zu der von der GmbH hinsichtlich der Jahresabschlusskosten gebildeten Rückstellung einen Anspruch in seiner Sonderbilanz zu aktivieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 23.09.2014
Vorinstanz/AZ: 3 K 1685/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 31 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.12.2017
Erledigungs-Az: IV R 44/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 25 84