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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 92/08 (BFH) |
§§: | InvZulG § 3 Abs. 1 Nr. 4, InvZulG § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Gebäude, Anschaffung, Wirtschaftliches Eigentum, Investitionszeitpunkt, Investitionszulage |
Rechtsfrage: | Ist die Anschaffung des Gebäudes erst nach dem 1.1.2002 mit Zahlung der letzten Kaufpreisrate (als Voraussetzung für die Übergabe lt. Notarvertrag) erfolgt, oder fand der Besitzübergang bereits im Zeitpunkt der Vermietung durch den Kläger als wirtschaftlichen Eigentümer statt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 13.09.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 460/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 10 47 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2009 |
Erledigungs-Az: | III R 92/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 05 35 |