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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 64/13 (BFH)
§§: AO § 237 Abs. 1, AO § 367 Abs. 2
Schlagwörter Aussetzungszinsen, Verböserung
Rechtsfrage: Vorliegen der Voraussetzungen für die Festsetzung von Aussetzungszinsen, wenn der ausgesetzte Betrag auf einer Verböserung der Steuerfestsetzung im Einspruchsverfahren beruht, dieser jedoch durch die Rücknahme des Einspruchs nicht endgültig geschuldet wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 08.02.2013
Vorinstanz/AZ: 4 K 308/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 23 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.06.2015
Erledigungs-Az: III R 64/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 20 60