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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 22/16 (BFH) |
§§: | EStG § 7 g Abs. 4 Satz 2, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Ansparrücklage, Neue Tatsache, Nachträgliches Bekanntwerden, Rechtserheblichkeit |
Rechtsfrage: | Kann ein Einkommensteuerbescheid nach Maßgabe des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO unter Hinweis auf das spätere Bekanntwerden der Nichtanschaffung eines Wirtschaftsguts, für das eine Ansparrücklage gebildet wurde, geändert werden, oder ist die Nichtanschaffung kein Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes des § 7 g Abs. 4 Satz 2 EStG und somit keine rechtserhebliche Tatsache? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 15.07.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 3350/13 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 1584 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 20 49 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.02.2017 |
Erledigungs-Az: | X R 22/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |