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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 45/95
§§: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Drittaufwand, Schuldzinsen
Rechtsfrage: Drittaufwand bei nahen Angehörigen - Finanzierung der Herstellungskosten eines der Ehefrau allein gehörenden Zweifamilienhauses durch Darlehen der Eheleute und Beleihung einer Lebensversicherung des Ehemannes - Zinsaufwand des Ehemannes als Werbungskosten bei den Einkünften der Ehefrau aus Vermietung und Verpachtung abziehbar oder nicht abzugsfähige Zuwendungen i.S. des § 12 Nr. 2 EStG? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 14.11.1994
Vorinstanz/AZ: 9 K 5544/92 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 61 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.12.1999
Erledigungs-Az: IX R 45/95
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 06 60