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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 70/98 |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 9 |
Schlagwörter | Einkünfteerzielungsabsicht, Anscheinsbeweis, Verkaufsabsicht, Befristeter Mietvertrag |
Rechtsfrage: | Wird der bei der Vermietung von Wohnimmobilien an fremde Dritte grundsätzlich für die Einkünfteerzielungsabsicht sprechende Anscheinsbeweis dadurch entkräftet, daß bestimmte Indizien für eine nur kurzfristige Vermietungstätigkeit sprechen (hier insbesondere: nur fünfjähriger Mietvertrag, schriftlich bekundeter Veräußerungswille), deren Beweiswert durch den tatsächlichen weiteren Geschehensablauf in Frage gestellt wird? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 23.04.1998 |
Vorinstanz/AZ: | I 399/95 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 384 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.12.2001 |
Erledigungs-Az: | IX R 70/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 62 17 |