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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 68/09 (BVerfG)
§§: AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, EStG 1997 i.d.F. vom 24.3.1999 § 17 Abs. 1 Satz 4, EStG 1997 i.d.F. vom 24.3.1999 § 52 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Anteilsübertragung, Kapitalgesellschaft, Rechtsnorm, Stichtag, Treu und Glauben, Vertrauensschutz, Veräußerungsgewinn, Wesentliche Beteiligung, Wesentlichkeitsgrenze, Wirtschaftliches Eigentum, Zurechnung, Änderung
Rechtsfrage: Anteilsveräußerung - Wirtschaftliches Eigentum - Vertrauensschutz - Wesentliche Beteiligung - Maßgebliche Beteiligungshöhe - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 09.10.2008
Vorinstanz/AZ: IX R 73/06
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2009 S. 269
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 44 63
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 22.04.2011
Erledigungs-Az: 2 BvR 68/09
Erledigungs-Vermerk: Einstellung des Verfahrens