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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 14/04 |
| §§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 |
| Schlagwörter | Grundstücksgemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft, Mietvertrag, Einkünfteerzielungsabsicht, Vermietung |
| Rechtsfrage: | Mietverhältnis zwischen Grundstücksgemeinschaft und einem ihrer Gemeinschafter: Steuerliche Behandlung einer entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Wohnraum durch eine Bruchteilsgemeinschaft an ihre Mitglieder sowie die Folgen einer mietvertraglichen Mitnutzung durch Miteigentümer (hier: Nichtanerkennung des zwischen einer Bruchteilsgemeinschaft und einem ihrer Gemeinschafter -der zur Hälfte beteiligten Klägerin- und deren Lebenspartner abgeschlossenen Mietvertrags über eine Wohnung in einem der Häuser der Bruchteilsgemeinschaft wegen fehlender Einkünfteerzielungsabsicht -Nutzung eines anteilig bereits im zivilrechtlichen Miteigentum und Mitbesitz der Klägerin stehenden Gegenstands-)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 26.02.2004 |
| Vorinstanz/AZ: | 15 K 3451/01 F |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 20 44 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 07.06.2006 |
| Erledigungs-Az: | IX R 14/04 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 41 45 |