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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 39/09 (BFH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 9 Buchst. b, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f, AO § 125 Abs. 1 |
Schlagwörter | Steuerfreiheit, Geldspielautomat, Gemeinschaftsrecht, Bestandskraft, Nichtigkeit, EG, EU |
Rechtsfrage: | Sind bestandskräftige Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG (Verstoß gegen Art. 13 Teil B Buchst. f der RL 77/388/EWG) gemäß § 125 Abs. 1 AO nichtig? Ist eine Vorabentscheidung des EuGH darüber einzuholen, ob bei gemeinschaftsrechtwidrigen Steuerbescheiden die nationalen Vorschriften über die Bestandskraft durchbrochen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 17.09.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 327/09 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 03 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.12.2010 |
Erledigungs-Az: | XI R 39/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 04 78 |