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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 79/07 (BFH) |
| §§: | EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1, EStG § 15 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Entnahmegewinn, GmbH-Anteil, Entnahme, Ertragswert, Substanzwert |
| Rechtsfrage: | Strittig ist die Ermittlung des für die Entnahme maßgeblichen Teilwerts von GmbH-Anteilen und somit die Höhe des Entnahmegewinns. Ermittlung des Teilwerts nur nach dem Ertragswert ohne Berücksichtigung des Substanzwertes? - Verstoß gegen Grundsätze der Beweiswürdigung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 09.11.2006 |
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 1185/04 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 12 70 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 19.08.2009 |
| Erledigungs-Az: | III R 79/07 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 08 47 |