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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 22/11 (BFH)
§§: UStG 1999 § 10
Schlagwörter Entgelt, Bemessungsgrundlage, Ausfuhrerstattung, Subvention, Zuschuss
Rechtsfrage: Sind die von der Europäischen Gemeinschaft an den Kläger gezahlten Ausfuhrerstattungen für Lieferungen in Drittländer umsatzsteuerpflichtiges Entgelt von dritter Seite gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG 1999? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 11.04.2011
Vorinstanz/AZ: 9 K 942/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 38 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.09.2012
Erledigungs-Az: V R 22/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 02 61