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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-205/16 P (EuGH)
§§: DVO (EU) Nr. 1239/2013 Art. 2
Schlagwörter EG, EU, Einfuhr, Antidumpingzoll, China, Modul, Nichtigkeit, Photovoltaik
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen den EuG-Beschluss vom 1.2.2016 Rs T-142/14. Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das Rechtsmittel für zulässig und begründet zu erklären; - den Beschluss des Gerichts in der Rechtssache T-142/14 aufzuheben; - in der Sache zu entscheiden und Art. 2 der DVO Nr. 1239/2013 für nichtig zu erklären oder die Rechtssache zur Entscheidung in der Sache über die Klage auf Nichtigerklärung an das Gericht zurückzuverweisen; - dem Rat die Kosten der Rechtsmittelführerin aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 01.02.2016
Vorinstanz/AZ: Rs T-142/14
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2016 Nr. C 232 S. 6
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 09.11.2017
Erledigungs-Az: Rs C-205/16 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 21 65