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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 20/04 |
§§: | EStG § 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 6 |
Schlagwörter | Steuerabzug, Beschränkte Steuerpflicht, Künstler, Ausland, Gemeinschaftsrecht, Übermaßbesteuerung |
Rechtsfrage: | Gemeinschaftsrechtswidrige Übermaßbesteuerung durch Steuerabzug für Vermittlungsleistungen von ausländischen Künstlergruppen? - Führt die Anmeldung der Abzugsteuern für den inländischen Auftritt einer ausländischen Künstlergruppe, die durch ein ausländisches Veranstaltungsunternehmen vermittelt wurde, durch eine inländische GmbH zu einer gemeinschaftsrechtswidrigen Übermaßbesteuerung, weil gegen Dritte keine die Besteuerung ausgleichenden Aufwendungsersatzansprüche bestünden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 10.01.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3511/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 06 35 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.11.2004 |
Erledigungs-Az: | I R 20/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 22 18 |