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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 11/07 |
| §§: | UStG 1980 § 4 Nr. 21 Buchst. b, UStG § 4 Nr. 21 Buchst. a DBuchst. bb |
| Schlagwörter | Berufsausbildung, Ballett, Steuerfreiheit, Begünstigter Zweck |
| Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen gehören Ballettschulen zu den begünstigungsfähigen Einrichtungen i.S.v. § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 1980 (berufsbildende Einrichtungen) bzw. § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG heutiger Fassung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 24.11.2006 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 530/03 U |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 462 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 18 51 |
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |