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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 78/99
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 2, AO 1977 § 37 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Grenzbetrag, Rückforderung
Rechtsfrage: Umsatzsteuererstattungen als Einkünfte und Bezüge? Rückforderung von Kindergeld wegen Überschreitung des Grenzbetrags durch die Einbeziehung einer Umsatzsteuer-Erstattung aus dem Voranmeldungszeitraum 1995 als Betriebseinnahme im Jahre 1996 bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit des Kindes. - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 03.11.1998
Vorinstanz/AZ: 6 K 1956/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.05.2004
Erledigungs-Az: VIII R 66/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 66/99 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 03 94