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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 7/13 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 6, EStG § 9 Abs. 5, LStR Abschn. 9.11 Abs. 7 Satz 5 |
Schlagwörter | Doppelte Haushaltsführung, Verpflegungsmehraufwand, Beginn, Dreimonatsfrist, Wegverlegung, Hausstand, Umwidmung |
Rechtsfrage: | Beginnt die Dreimonatsfrist, wenn die doppelte Haushaltsführung durch Wegverlegung des Haupthausstandes vom Beschäftigungsort und Umwidmung der bisherigen Wohnung in einen Zweithaushalt am Beschäftigungsort entsteht, mit der Wegverlegung / Umwidmung oder ist die Dauer des unmittelbar der Begründung des Zweithaushalts vorausgegangenen Aufenthalts am Beschäftigungsort anzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 09.01.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 318/12 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 417 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 08 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.10.2014 |
Erledigungs-Az: | VI R 7/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 33 09 |