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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 2114/00 (BVerfG)
§§: EStG § 10 e Abs. 4, EStG § 10 e Abs. 5, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Miteigentum, Verfassung, Gleichheit
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Wohneigentumsförderung bei Hinzuerwerb von Miteigentumsanteilen.
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 07.06.2000
Vorinstanz/AZ: X B 5/00
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2000 S. 1465
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 00 61 18
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 22.04.2002
Erledigungs-Az: 2 BvR 2114/00
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen