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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 108/01 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b Satz 2, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Lehrer |
Rechtsfrage: | Zum Begriff "kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht" bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer eines Schulleiters einer Grundschule, wenn ihm für die Vor- und Nachbereitung seiner unterrichtenden Tätigkeit die Benutzung des Dienstzimmers wegen Temperaturabsenkung und erhöhter Belastung durch Formaldehyd nur eingeschränkt zur Verfügung steht? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 08.03.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3148/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 64 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.11.2003 |
Erledigungs-Az: | VI R 108/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |