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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 153/99 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 S 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Grenzbetrag, Einkommen |
Rechtsfrage: | Ist bei der Ermittlung des Grenzbetrages die im Gesetz genannte Regelung "Einkünfte und Bezüge" verfassungskonform dahingehend auszulegen, daß nicht nur der erwerbssichernde Aufwand (Werbungskosten, Betriebsausgaben), sondern auch der existenzsichernde Aufwand (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) des Kindes zu berücksichtigen und damit das "zu versteuernde Einkommen" anzusetzen ist? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.07.1999 |
Vorinstanz/AZ: | VII 471/98 Ki |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 1137 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 00 02 13 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.07.2000 |
Erledigungs-Az: | VI R 153/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 12 07 |