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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 112/08 (BFH) |
| §§: | KStG § 10 Nr. 2, AO § 163, AO § 233 a |
| Schlagwörter | Erstattungszinsen, Körperschaftsteuer, Abweichende Steuerfestsetzung |
| Rechtsfrage: | Sind Erstattungszinsen, die aufgrund der Feststellungen einer Betriebsprüfung bei einer GmbH anfallen, mit Nachzahlungszinsen der Tochtergesellschaft, die auf den gleichen Feststellungen der Betriebsprüfung beruhen, gemäß § 163 AO (im Ergebnis) zu saldieren? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 15.02.2008 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 3883/04 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 20 25 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 21.10.2009 |
| Erledigungs-Az: | I R 112/08 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 08 45 |