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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 40/13 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 11 Abs. 1 Satz 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Zinsen, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermächtnis, Zufluss
Rechtsfrage: Führt eine testamentarisch verfügte spätere Fälligkeit eines Geldvermächtnisses unter gleichzeitiger Bestimmung einer Verzinsung bis zum Fälligkeitszeitpunkt hinsichtlich der angefallenen Zinsen zu Einkünften aus Kapitalvermögen oder sind die Zinsen Teil des Gesamtvermächtnisses? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 14.02.2013
Vorinstanz/AZ: 16 K 3701/12 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 29 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.10.2015
Erledigungs-Az: VIII R 40/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 04 66