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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 25/10 (BFH) |
§§: | EStG § 9, BUKG § 8 Abs. 3 |
Schlagwörter | Entschädigung, Mietwert, Umzug, Werbungskosten |
Rechtsfrage: | Beruflich veranlasster Umzug: Ist eine Mietentschädigung (fiktive Miete) als Werbungskosten abzugsfähig, wenn es trotz verstärkter Bemühungen nicht möglich war, das bisher selbst genutzte Wohnungseigentum zu einem angemessenen Preis zu veräußern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 11.03.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 33/08 (2) |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.04.2012 |
Erledigungs-Az: | VI R 25/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 21 21 |