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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 26/12 (BFH)
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 6 a
Schlagwörter Gesellschafter-Geschäftsführer, Verdeckte Gewinnausschüttung, Pensionsrückstellung
Rechtsfrage: Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung: Stellen Zuführungen zur Pensionsrückstellung zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH verdeckte Gewinnausschüttungen dar, weil der Begünstigte zum Zeitpunkt der Pensionszusage bereits das 62. Lebensjahr vollendet hatte und den Pensionsanspruch bis zum Ausscheiden nicht mehr "erdienen" kann? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 16.02.2012
Vorinstanz/AZ: 1 K 368/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 22 88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.09.2013
Erledigungs-Az: I R 26/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 11 11