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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 46/14 (BFH) |
§§: | EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 24 Nr. 1 |
Schlagwörter | Zusammenballung, Teilleistung, Bagatellgrenze, Geringfügigkeit |
Rechtsfrage: | Begehren auf ermäßigte Besteuerung einer Abfindung in Höhe der Hauptleistung von 104.800 EUR - Vorliegen einer Zusammenballung von Einkünften, wenn eine Entschädigung in zwei Veranlagungsjahren zufließt (VZ 2010: 10.200; VZ 2011 104.800EUR)? Ist die in 2010 vollbesteuerte Teilleistung in Höhe von 10.200EUR in diesem konkreten Fall noch als geringfügig und damit als unschädlich zu betrachten? Ist die durch das BMF-Schreiben vom 1.11.2013, BStBl 2013 I S. 1326, dort Rz. 8, einschränkende Größe (Teilleistung darf max. 5% der Hauptleistung betragen) mit dem Gesetzeszweck des § 34 EStG vereinbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 03.11.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2655/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 04 16 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.10.2015 |
Erledigungs-Az: | IX R 46/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 26 34 |